Gesetzliche Bestimmungen
Unser fachlich kompetentes pädagogisches Personal leistet Hilfen gemäß §§ 19, 27, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII. Die Vernetzung mehrerer Hilfeformen ist möglich und wird an die individuelle Situation der Hilfesuchenden angepasst.
Für jeden unserer Bewohner erfolgt gem. § 36 SGB VIII entsprechend des aktuellen Hilfebedarfes ein Hilfeplanverfahren, in dem alle Helfersysteme integriert sind.
Art der Einrichtung
Das AWO Kinder- und Jugendwohnhaus „SINNAN“ ist eine Einrichtung der freien Jugendhilfe.Hier werden Hilfen gem. §§ 19, 27 SGB VIII in folgenden Bereichen geleistet:
- Kinder- u Jugendwohngruppe gem. § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII
- Jugendwohngruppe gem. § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII
- Betreutem Wohnen gem. § 27 i. V. m. §§ 34, 41 SGB VIII
- Mutter/Vater und Kind gem. §§ 19,27 i. V. m. § 34 SGB VIII
- Trainingswohngruppe gem. §§ 19, 41 SGB VIII
- Integration von Behinderten gem. § 35a SGB VIII
Im Bereich der stationären Hilfe verfügen wir über 28 Plätze, davon sind:
- 9 Plätze in der Kinder- und Jugendwohngruppe
- 9 Plätze in der Jugendwohngruppe
Für beide Bereiche stehen maximal 2 Integrationsplätze für Kinder- und Jugendliche mit Behinderung zur Verfügung
- 4 Wohneinheiten ( 1 Raumwohnung ) Betreutes Einzelwohnen
- 6 Wohneinheiten ( 2 Zimmerwohnungen ) Betreutes Wohnen für Mutter/Vater und Kind / Schwangere
Zu unseren Zielgruppen gehören:
- Kinder und Jugendliche beider Geschlechter, ab dem 4. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr
- in Einzelfällen auch junge Volljährige
- junge alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern im Alter unter 6 Jahren